ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
A ALLGEMEINER GELTUNGSBEREICH
- Unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Be- dingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltslos ausführen.
- Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
- Mündliche Absprachen, Nebenabreden und Änderungen der insoweit getroffenen Vereinbarung haben nur dann Gültigkeit, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
- Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
B ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES
- Unsere Angebote sind stets freibleibend, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
- Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir den Auftrag des Kunden schriftlich bestätigen oder ihn ausführen.
- An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
C PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
- Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der zurzeit gültigen Mehrwertsteuer und den Kosten der Verpackung, Wertsicherung und Fracht.
- Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto, ohne Abzug, zu bezahlen.
- Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deut- schen Bundesbank zu verlangen. Sowohl dem Kunden, als auch uns bleibt vorbehalten, im Einzelfall einen niedrigeren bzw. höheren Schaden nachzuweisen.
- Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so hat der Kun- de ein Kündigungsrecht.
- Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Kunden auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.
D LIEFERZEIT
- Die Enthaltung unserer Lieferverpflichtung steht die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden bzw. Bestellers voraus. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaige Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Falle geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
E GEWÄHRLEISTUNG
- Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach unserer C24 Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung, erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als Erfüllungsort verbracht wurde.
- Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, oder sind wir zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzö- gert sich dieses über angemessene Fristen hi- naus, aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
- Darüberhinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen - soweit gesetzlich beschränkt- ausgeschlossen.
- Vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlers einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht.
- Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.
- Der Kunde muss die erhaltende Lieferung unverzüglich untersuchen und uns etwaige erkennbare Mängel (Sachschäden, Falschlieferung oder Fehlmengen) innerhalb von 14 Tagen, schriftlich anzeigen. Andernfalls können Gewährleistungsansprüche nicht gelten gemacht werden.
- Im Übrigen beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate ab Übergabe der Kaufsache. Dieselbe Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung gelten gemacht werden.
F EIGENTUMSVERTRAG
- Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt; der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung pfleglich zu behandeln.
- Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
- Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
- Wird die Kaufsache mit anderen und nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, so hat der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum zu übertragen.
- Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigen.
G GERICHTSSTAND, ERFÜLLUNGSORT
- Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gilt folgendes: Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist die Klage bei den für den Sitz unseres Unternehmens zuständigen Gerichten zu erheben. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
- Falls der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist unser Unternehmungssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
- Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis eebenden Veflichtungen ist Meinerzhag.